§ 3 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 1; AufenthG; Subsidiärer Schutz, § 4 AsylG; Abschiebeverbote, § 60 Abs. 5 und 7 Satz 1 AufenthG;
§ 58 Abs. 1a AufenthG; § 16 g AufenthG; § 25a AufenthG; § 2 Absatz 3 AufenthG
Mitarbeiter:innen von „angekommen in deiner Stadt Bielefeld“, Pat:innen der Böllhoff Stiftung und junge Erwachsene mit internationaler Familiengeschichte sind mit dem Paragrafendschungel zur Sicherung des Aufenthalts von Zugewanderten überfordert. In der politisch wahrnehmbaren Verunsicherung erwarten die jungen Erwachsene aus dem Projekt „angekommen“ und dem Förderprogramm „Hand in Hand“ der Böllhoff Stiftung Sicherheiten und Perspektiven für ihren Aufenthalt in der neuen Heimat.
Kristin Nahrmann vom AK Asyl e.V. eröffnete in einer Informationsveranstaltung zur Sicherung des Aufenthalts für die 30 Teilnehmer:innen verständnisvoll Wege durch den Paragrafendschungel. Die Darstellung des differenzierten Rechtssystems mit flankierenden Unterstützungsmaßnahmen und Eigeninitiativen führte bei den Betroffenen zu einem verstärkten Sicherheitsgefühl in ihrem Aufenthaltsstatus.
Neben den Sachinformationen spürten alle Frau Nahrmann‘s Herzensanliegen, jungen zugewanderten Menschen in Bielefeld eine Heimat mit Perspektiven zu sichern.
Herzlichen Dank an Kristin Nahrmann für die Wege durch die vielen Paragrafen!
